Archiv der Natur- und Kulturgeschichte

Böden können uns "Geschichten" erzählen. Sie dienen uns als Archiv- der Natur- und Kulturgeschichte. Versteinerungen, geologische Aufschlüsse und der Formenschatz der Erdoberfläche geben Zeugnis von der Naturgeschichte unserer Landschaft. Bodenaufbau, Wasserhaushalt, spezielle Bewirtschaftungsformen wie Weinbergterrassen, Rieselfelder, Wacholderheiden und historischer Bergbau sind kulturgeschichtliche Zeugen.

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Böden können uns diese Geschichten aber nur erzählen wenn diese Archive vor Überbauung, Verdichtung, Fremdbodenauftrag oder Erosion geschützt werden. Dies ist ein Anliegen des Bodenschutzes.

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Für den Bodendenkmalschutz besonders interessant sind Gebiete mit Siedlungsresten und  Gräberfeldern. So wurden in der näheren Umgebung des Gipsberges Siedlungsreste aus der Bronzezeit (vgl. Karte) und ein Rast- und Werkplatz der Mittelsteinzeit in der Nähe des Faulen Luchs (vgl. Karte) nachgewiesen worden. Besondere physikalische, chemische und biologische Eigen-schaften der Böden konservieren die Spuren vergangener Entwicklungen in und auf Böden. Die wichtigsten Bestimmungen für den Bodendenkmalschutz befinden sich im Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG), im Raumordnungsgesetz (ROG) und im Baugesetzbuch (BauGB). Die Kulturhoheit und der Vollzug des Denkmalschutzes liegt bei den Bundesländern, wobei auch übergeordnete, z.B. Internationale Übereinkommen, zu beachten sind.

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In der Heimatstube von Sperenberg können Sie unter anderem einen etwa 3000 Jahre Bronzearmreif besichtigen, der bei Bauarbeiten 1996 in der Seestrasse gefunden wurde. Ein Besuch lohnt sich!